Allgemeine Geschäftsbedingungen
  1. Allgemein
    Lieferungen, Leistungen, Angebote und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund der folgenden Bedingung.
    Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
  2. Datenschutz
    Wir verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und- abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
  3. Preise
    Preisangaben werden in Euro angegeben.
    Alle Preise von sind Endpreise zzgl. Versandkosten.
    Aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Sinne des § 19 Abs. 1 werden bei den angebotenen Artikeln keine Mehrwertsteuer angegeben oder in Rechnungen ausgewiesen.
  4. Haftung/ Reklamation
    Second Hand Waren sind vom Umtausch ausgeschlossen.
    Für Second Hand Waren besteht keine Garantie bzw. Gewährleistung.
    Ausnahmen:
    bei technischen Geräten bieten wir Ihnen ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen wenn Sie Werkstattgeprüft wurden
  5. Second Hand Waren werden auf Kommission angenommen. Der Kunde bekommt bei erfolgreichem Verkauf 60% des Verkaufspreises ausgezahlt.
  6. Bei Präsentation der Second Hand Waren auf unser Website fällt eine Bearbeitungsgebühr von 2,00 € pro Artikel an.
    Dieser Betrag ist vorm Verkauf zu bezahlen.
  7. Second Hand Waren werden für einen Zeitraum von 6 Monaten (Ausnahme Saisonartikel und Sondervereinbarungen) angenommen.
  8. Bei einer vorzeitigen Abholung der Ware durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von 10% des vereinbarten Verkaufspreises fällig.
  9. Der Kunde wird vom Inhaber schnellstmöglich über einen erfolgreichen Verkauf informiert. Voraussetzung dafür ist, dass der Kunde dem Inhaber alle dafür notwendigen Daten zur Verfügung stellt.
  10. Schlussbestimmung
    Gerichtstand ist Hohenstein Ernstthal
  11. Salvatorische Klausel
    Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. An Stelle der unwirksamen Bestimmung gilt vielmehr eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten. Gleiches gilt entsprechend für den Fall der Unvollständigkeit der Bestimmungen.
(Stand 01. September 2008)
© Second-Hand-Shop- Rehm/ 2te Hand M. Rehm 2000/09
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